Kontakt
Genossenschaft Wogeno Zürich
Grüngasse 10
8004 Zürich
Telefon: 044 291 35 25
Fax: 044 291 35 27
E-Mail: info@wogeno-zuerich.ch
Häufige Fragen
Würden Sie uns bitte auf Ihre Warteliste nehmen?
Wir führen keine Warteliste. Freiwerdende Wohnungen werden unter unseren Mitgliedern ausgeschrieben. Werden Sie Mitglied, dann sind Sie nach Ablauf der Karenzfrist von drei Monaten bewerbungsberechtigt. Die Dauer der Mitgliedschaft ist bei der Wohnungsvergabe eines von fünf Kriterien.
Soll ich bei Euch vorbeikommen, um mich persönlich vorzustellen?
Das ist nicht erforderlich, da über die Wohnungsvergaben der Vorstand und die Hausvereine entscheiden.
Ich suche eine Wohnung für zwei/mehrere Personen. Müssen wir beide/alle Mitglied werden?
Nein. Für die Bewerbungsberechtigung reicht es, wenn eine Person Mitglied ist. Erst, wenn es mit einer Wogeno-Wohnung klappt, müssen alle Erwachsenen Mitglied werden.
Wie stehen die Chancen, innert nützlicher Frist eine Wogeno-Wohnung zu finden?
Es braucht Glück und Geduld. Auf besonders günstige, zentral gelegene Wohnungen bewerben sich derzeit bis zu 50 Parteien; durchschnittlich gibts aber ca. 10 Bewerbungen und manchmal sogar gar keine aus dem Kreis der Mitglieder.
Wieviele Mitglieder hat die Wogeno?
Derzeit gut 1'900, wovon ein gutes Viertel bei der Wogeno wohnt. Das heisst aber nicht, dass alle anderen auf Wohnungssuche sind. Viele sind aus Sympathie beigetreten oder nach Auszug dabeigeblieben.
Werden eigentlich alle freiwerdenden Wohnungen ausgeschrieben?
Grundsätzlich ja. Über Ausnahmen entscheidet der Vorstand. (Statuten §5.10).
Hat die Wogeno auch grössere Wohnungen?
Ja. In Zahlen (Stand Ende 2010): 10x1-Zi., 59x2-Zi., 120x3-Zi., 104x4-Zi., 37x5-Zi., 6x6-Zi.; insgesamt 336 in 56 Liegenschaften, vgl. Details.
Hat die Wogeno auch rollstuhlgängige Wohnungen?
Ja, in sämtlichen selber erstellten Neubauten, teils im Parterre gelegen, teils mit Lift zugänglich.
Wie hoch sind die Mieten in Wogeno-Häusern?
Zwischen recht günstig und durchschnittlich; zumeist deutlich unter "Marktpreisen". Weil jedes Haus separat gerechnet wird, spielen Kaufpreis und/oder Erstellungs- bzw. Renovationskosten eine grosse Rolle. Dank des Prinzips der Kostenmiete ist diese in der Regel vergleichsweise günstiger, je länger das Haus bereits im Besitz der Wogeno ist.
Wie sehen die Belegungs-Vorschriften aus?
Im Prinzip "Anzahl Zimmer minus zwei = Mindest-Anzahl Personen", aber bei besonders grossen bzw. kleinen Wohnungen: bis 70m2 eine Person, 71-95m2 zwei Personen, 96-130m2 drei Pers., >130m2 vier Pers. Vgl. Details.
Gibt es Haustier-Verbote?
Uns sind keine solchen bekannt; dies liegt jedoch in der Kompetenz der Hausgemeinschaften.
Werden auch WG-Zimmer ausgeschrieben?
Manchmal, wenn Wogeno-WGs nicht grad schon Wunsch-Nachmieter/innen zur Hand haben. Wir führen eine Mailing-Liste für WG-interessierte Wogeno-Mitglieder.
Wie muss ich mich auf eine Wohnung bewerben?
Am besten mit einem Briefchen A4 (nur 1 Seite) im PDF-Format, das Dich/Euch der Hausgemeinschaft kurz vorstellt, und allenfalls noch etwas sagt, was Dir/Euch an der Wogeno gefällt, und/oder was an dem betreffenden Haus besonders einleuchtet. Gut macht sich darauf jedenfalls auch eine Photo; das hilft bei Vergabesitzungen mit vielen Bewerbungen. - Dies alles aber bloss als Tipp; Formvorschriften gibts nicht, auch ein einfaches Mail gilt, und auch dickste Dossiers werden nicht ausgeschlossen.
Ich interessiere mich für eine ausgeschriebene Wohnung, bin aber noch in der Wartefrist. Kann ich mich trotzdem bewerben?
Das lohnt sich nicht. Wenn sich keine bewerbungsberechtigten Mitglieder melden, informieren wir umgehend die Mitglieder in Wartefrist, dass sie sich jetzt bewerben können.
Wie funktioniert eine Wohnungsvergabe?
Der Hausverein lädt die Bewerber/innen zu einer Vergabesitzung ein, entweder zusammen, oder nacheinander. Vom Vorstand nimmt ein Mitglied an der Sitzung teil.
Werde ich in jedem Fall zur Vergabesitzung eingeladen?
Traditionellerweise schon, aber bei mehr als zwölf Bewerbungen trifft die Vergabekommission eine Vorselektion aufgrund der "harten" Statuten-Kriterien Dauer der Mitgliedschaft und/oder Anzahl Personen/Kinder. Nach einem Jahr Bewerbungsberechtigung und bei guter Belegung solltest Du aber meist mit einer Einladung rechnen dürfen.
Ich interessiere mich für eine Wohnung in einem bestimmten Objekt/Quartier und möchte nur informiert werden, wenn dort etwas frei wird. Geht das?
Leider nein. Aus administrativen Gründen gibts nur die Wahl, entweder alle oder keine Ausschreibungen zu erhalten.
Was mache ich, wenn ich Mitglied geworden bin, aber anderswo eine Wohnung gefunden habe?
Du bist gerne weiterhin als Mitglied willkommen, unterstützt damit eine gute Sache, und behältst die Option Wogeno-Wohnung für die Zukunft. Du kannst die Mitgliedschaft aber auch wieder kündigen. Bei Kündigung vor Ablauf zweier Jahre seit Beitritt verrechnen wir allerdings 100 Franken Umtriebsentschädigung.
Laut Statuten beträgt die Kündigungsfrist für die Mitgliedschaft ein Jahr, und ist nur aufs Jahresende möglich. Könnte ich den Beitrag ggf. auch kurzfristiger zurückerhalten?
Ja. Der Vorstand interpretiert §2.7 der Statuten grosszügig: Derzeit wird eine Mindest-Frist von drei Monaten angewendet.
Kann ich meinen Genossenschaftsanteil auf jemand anderen überschreiben?
Ja, im Sinne eines vereinfachten Austritts-/Beitritts-Verfahrens ohne Zahlungsverkehr. Hingegen beginnen die Fristen für die beschenkte Person dann ganz normal zum Zeitpunkt der Übertragungs-Erklärung zu laufen.
Wie hoch ist das zu bezahlende Anteilscheinkapital?
Unterschiedlich. Je nach Grösse und Zustand der Wohnung zwischen 10'000.- und 50'000.- CHF; in den meisten Fällen zwischen 15'000.- und 25'000.- CHF. Die Bewohner/innen tragen mit ihren Anteilscheinen 6 bis 10% des Anlage-Kapitals bei.
Wann bekomme ich das Wohnungskapital zurück?
Sobald die Wohnung ordnungsgemäss abgegeben und das Mietverhältnis offiziell beendet ist.
Ich habe zuwenig Geld für die Wohnungsanteilscheine. Was kann ich tun?
Du kannst dafür, falls vorhanden, Pensionskassengelder beziehen, oder ein Darlehen aufnehmen; ggf. kann Dir die Wogeno ein solches gewähren.
Wie muss ich meine/n Anteilschein/e in der Steuererklärung angeben?
Unter "Vermögenswerte ohne Verrechnungssteuer-Abzug".
Kann ich mehr Kapital einbringen, und dafür günstiger wohnen?
Nein. Wenn Du Geld bei der Wogeno anlegen möchtest, bietet sich dafür unsere Depositenkasse an.
Wie hoch ist der Zinssatz für Gelder in der Depositenkasse?
In der Regel 1% tiefer als der Hypothekar-Referenzzinssatz des Bundesamtes für Wohnungswesen (BWO).
Ich weiss von einem Haus, das verkauft werden soll und Euch interessieren könnte.
Wir sind für jegliche Hinweise dankbar, insbesondere, wenn das Haus mindestens drei, besser vier Wohnungen hat, und nicht überteuert ist.
Wenn wir als Gruppe der Wogeno ein Haus vermitteln, ist es dann möglich, dass wir dort einziehen können?
Ja, aber es besteht dabei kein Anspruch, dort sofort bereits belegte Wohnungen zu übernehmen; vgl. Erläuterungen zu §5.10 der Statuten.
