Wie kann ich Mitglied werden und bei der Wogeno wohnen?
Wer sich für eine freie Wohnung bewerben will, muss Mitglied der Genossenschaft sein. Wer Mitglied werden will, erwirbt einen Anteilschein von 3'000 Franken. Dieser Betrag ist zinsfrei und wird beim Austritt aus der Genossenschaft zurückerstattet.
Die freiwerdenden Wohnungen und Gewerberäume werden innerhalb der Genossenschaft ausgeschrieben. Die Wohnungsvergabe erfolgt im gegenseitigen Einverständnis zwischen Hausverein und Genossenschaftsvorstand nach folgenden gleichwertigen Kriterien: Dauer der Mitgliedschaft, Dringlichkeit des Wohnungswechsels, persönliche finanzielle Verhältnisse, Anzahl Personen, Integrierfähigkeit in die bestehende Hausgemeinschaft.
Die Mitglieder anderer Wogenos werden den Mitgliedern der Wogeno Zürich gleichgestellt.
Die Chance, bei der Wogeno kurzfristig eine Wohnung zu finden, sind eher gering. Mit Geduld und Glück ist der Wunsch nach selbstverwaltetem Wohnen bei der Wogeno mittel- bis längerfristig aber durchaus realisierbar.
Online Anmeldeformular
Ich will der Wogeno Zürich beitreten und habe zur Kenntnis genommen, dass die Aufnahme nach Art. 2.1 der Statuten erfolgt und als vollzogen gilt, wenn ich den Pflichtanteil von Fr. 3'000 bezahlt habe, drei Monate nach Bezahlung vom Vorstand als Mitglied aufgenommen wurde und keine Einsprache erfolgt ist. Den Pflichtanteil zahle ich auf das Postkonto 80-32281-4 lautend auf Wogeno Zürich, 8004 Zürich, ein (IBAN CH80 0900 0000 8003 2281 4 - BIC POFICHBEXXX). Den Anteilschein erhalte ich nach erfolgter Aufnahme durch den Vorstand.
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Bei der Wogeno-Depositenkasse Geld anlegen
Die Genossenschafterinnen und Genossenschafter können bei der Wogeno-Depositenkasse ihr Geld sinnvoll, sozialverträglich und sicher anlegen. Damit unterstützen sie einerseits die Ziele der Wogeno, andererseits profitieren sie von guten Zins- und Kündigungskonditionen.
Die Mittel aus der Depositenkasse werden zur Finanzierung von weiteren Liegenschaften oder als Ersatz von Hypotheken und teuren Baukrediten verwendet. Dies macht uns gegenüber den Banken unabhängiger.
Die Wogeno haftet mit ihrem gesamten Vermögen in Form von Liegenschaften und Eigenkapital. Die Rückzahlung der Einlagen ist immer gewährleistet. Interessierten stellen wir gerne das Reglement zu.
