Wie werde ich Wogeno-Mitglied?

Um Mitglied zu werden muss ein Anteilschein von CHF 3 000 erworben werden. Dieser Betrag wird nicht verzinst und beim Austritt aus der Genossenschaft zurückerstattet. Die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate auf Monatsende. Hat die Mitgliedschaft weniger als 2 Jahre gedauert, wird vom austretenden Mitglied eine Umtriebsentschädigung von maximal CHF 200 verlangt.
Frei werdende Wohnungen werden exklusiv an Mitglieder der Genossenschaft vermietet. Für Neumitglieder gilt ab Einzahlung des Mitgliederbeitrages eine Wartefrist von drei Monaten um sich für eine Wohnung bewerben zu können. Die Chance kurzfristig eine Wohnung zu finden, ist sehr gering. Mit Geduld und Glück ist der Wunsch nach selbstverwaltetem Wohnen jedoch längerfristig durchaus realisierbar. Weitere Informationen und das Online Anmeldeformular finden Sie hier.

Wer sich für eine freie Wohnung bewerben will, muss Mitglied der Genossenschaft sein. Wer Mitglied werden will, erwirbt einen Anteilschein von 3'000 Franken. Dieser Betrag ist zinsfrei und wird beim Austritt aus der Genossenschaft zurückerstattet.

Wie stehen die Chancen, innert nützlicher Frist eine Wogeno-Wohnung zu finden?

Es braucht Glück und viel Geduld — je nach Quartier dauert es 4 bis 5 Jahre um überhaupt an eine Vergabesitzung eingeladen zu werden. Zahlreiche Mitglieder bewerben sich für die frei werdenden Wohnungen. Die Zahl der Bewerbungen aus dem Kreis der Mitglieder variiert zwischen 10 bis weit über 100. Auch die Wogeno spürt den Druck der Wohnungsknappheit in der Stadt Zürich — die gewünschte Wohnung auf Anhieb zu bekommen gestaltet sich schwierig.

Wie sehen die Belegungs-Vorschriften aus?

Im Prinzip «Anzahl Zimmer minus zwei = Mindest-Anzahl Personen», aber bei besonders grossen bzw. kleinen Wohnungen: bis 70m² eine Person, 71-95m² zwei Personen, 96-130m² drei Personen, >130m² vier Personen.
Belegungsvorschriften

Ich suche eine Wohnung für zwei/mehrere Personen. Müssen wir beide/alle Mitglied werden?

Nein. Für die Bewerbungsberechtigung reicht es, wenn eine Person Mitglied ist. Erst, wenn es mit einer Wogeno-Wohnung klappt, müssen alle Erwachsenen Mitglied werden.

Wie kündige ich meine Mitgliedschaft?

Laut Statuten §2.7 beträgt die Kündigungsfrist ein Jahr, auf Ende des Geschäftsjahres. Derzeit wird jedoch eine Kündigungsfrist von drei Monaten angewendet (Auszahlung auf Ende des dritten Monats). Bei einer Kündigung vor Ablauf zweier Jahre seit dem Beitritt verrechnen wir 100 Franken Umtriebsentschädigung.                               
Vorgehen bei einer Kündigung: Kündigungsformular ausfüllen und unter Beilage des Mitglieder-Anteilscheins mit normaler Post, (kein Einschreiben) schicken an Genossenschaft Wogeno Zürich, Hardturmstr. 134, 8005 Zürich. Falls der Mitglieder-Anteilschein verloren gegangen oder nicht mehr auffindbar ist, kann eine Verlusterklärung ausgefüllt werden.

 

Welche Wohnungsgrössen hat die Wogeno?

Insgesamt 502 Wohnungen in 73 Liegenschaften (Stand 2022):

  14 x 1-1.5- Zimmer-Wohnungen
119 x 2-2.5- Zimmer-Wohnungen
185 x 3-3.5- Zimmer-Wohnungen
126 x 4-4.5- Zimmer-Wohnungen
  46 x 5-5.5- Zimmer-Wohnungen
   11 x 6-6.5-Zimmer-Wohnungen
     1 x 7+    -Zimmer-Wohnung
48 Gewerberäume

Detaillierte Informationen zu unseren Liegenschaften finden Sie unter Häuser.

Wie hoch sind die Mieten in Wogeno-Häusern?

Zwischen moderat und preiswert; sicherlich unter dem Marktpreis. Da  jedes Haus separat gerechnet wird, spielen Kaufpreis und/oder Erstellungs- bzw. Renovationskosten eine grosse Rolle. Die Wogeno rechnet nach dem Prinzip der Kostenmiete.

Gibt es Haustier-Verbote?

Nein, dieser Entscheid liegt in der Kompetenz der Hausgemeinschaften.

Werden auch WG-Zimmer ausgeschrieben?

Ja, wenn Wogeno-WGs ein Zimmer frei haben, kann es auch da zu einer Ausschreibung kommen.

Wie bewerbe ich mich auf eine Wohnung?

Am besten mit einem Brief A4 (1 Seite) im PDF-Format, worin du Dich/ihr euch der Hausgemeinschaft vorstellt, und warum du/ihr die Wohnung wollt, warum sie dir/euch gefällt oder welches deine/eure Gründe sind. Grundsätzlich gilt: es gibt keine Formvorschriften.

Wie funktioniert eine Wohnungsvergabe?

Der Hausverein lädt die Bewerber:innen zu einer Vergabesitzung ein, entweder zusammen, oder nacheinander. An der Vergabesitzung nimmt ein Wogeno-Vorstandsmitglied aus der Vergabekommission teil.

Wieviele Mitglieder hat die Wogeno?

Per 19.10.2023: 6 295 Mitglieder. Davon wohnen weniger als ein Fünftel bei der Wogeno. Das heisst aber nicht, dass alle anderen auf Wohnungssuche sind. Einige treten auch aus Sympathie zur Genossenschaft bei.

Hat die Wogeno auch rollstuhlgängige Wohnungen?

Ja, in sämtlichen selber erstellten Neubauten, teils im Parterre gelegen, teils mit Lift zugänglich. Siedlungen: Bockler, Avellana, Hellmi Neu, Manegg. Sowie die Häuser an Grüngasse 10, Limmattalstr. 216, Felsenrainstr. 82, Dammstr. 43+45 und Westhof.

Wie muss ich meine/n Anteilschein/e in der Steuererklärung angeben?

Unter «Vermögenswerte ohne Verrechnungssteuer-Abzug».

Wer sich für eine freie Wohnung bewerben will, muss Mitglied der Genossenschaft sein. Wer Mitglied werden will, erwirbt einen Anteilschein von 3'000 Franken. Dieser Betrag ist zinsfrei und wird beim Austritt aus der Genossenschaft zurückerstattet.