Generalversammlung 2026

Wir freuen uns, euch zur diesjährigen Generalversammlung (GV) einzuladen.

Wann: Mittwoch, 17. Juni 2026, um 19.00 Uhr
Wo: Volkshaus Zürich, Weisser Saal, Stauffacherstrasse 60, 8004 Zürich

Wir bitten um eine Anmeldung bis zum 10. Juni 2025 unter folgendem Link oder per Mail an info@wogeno-zuerich.ch.

Auf dieser Seite erhaltet ihr weitere Informationen zu den Anträgen. Alle Traktanden sind als PDF verfügbar. Die schriftliche Einladung erhaltet ihr per Post.

 

9. Antrag Baukredit Riedenhaldenstrasse

Illustration Baukredit

2023 haben sich die sBK und der Vorstand entschieden, eine Sanierung und Erweiterung der Riedenhaldenstrasse 50 statt eines Ersatzneubaus weiterzuverfolgen. Anlässlich eines Projektwettbewerbs im Jahr 2024 wurde das Projekt Zulèr von boa Architektur von der Wettbewerbsjury für die Weiterbearbeitung empfohlen. Auf Basis der Vorprojektplanung und Kostenschätzung stellen wir der Generalversammlung den Antrag für die Genehmigung des Baukredits (Projektierung und Ausführung) von CHF 6,62 Mio. ±15%.

Vor der GV am 17. Juni können ab 18.00 Uhr die Pläne und Details zum Baukredit im Foyer besichtigt werden.

ZUM PROJEKT

Das Wohnhaus Riedenhaldenstrasse 50 in Zürich Affoltern wurde 1953 erbaut und konnte 2013 von der Wogeno erworben werden. Das Gebäude liegt zurückversetzt von der Quartierstrasse in einer Siedlung von typengleichen Gebäuden mit verschiedenen Eigentümerschaften. Der ausgearbeitete Entwurf von boa Architektur ergänzt das Gebäude mit einem Anbau und verwebt den Charakter des 1950er-Jahre-Bestands mit dem Anbau geschickt zu einem transformierten neuen Ganzen. Der Zulèr, ein gemeinschaftlich genutzter Raum in jedem Geschoss und ein Verbindungselement von jeweils drei Wohnungen, ermöglicht mehr Begegnungen und Raum für gemeinsame Aktivitäten und bietet neben grosszügiger Garderobenfläche aussergewöhnliches Potenzial für verschiedenste Nutzungsmöglichkeiten für die Hausgemeinschaft. Mit dem Zulèr und dem neuen Lift gelingt es dem Projekt, zusätzlichen Mehrwert für die Bewohnenden zu schaffen.

Statt wie bisher acht Wohnungen weist der neue Baukörper an der Riedenhaldenstrasse 50 total elf Wohnungen für verschiedene Haushaltsformen auf, wobei alle Wohnungen über einen privaten Aussenraum verfügen. Die Energiezufuhr erfolgt über Erdsonden mit Wärmepumpe sowie eine Photovoltaikanlage auf dem Schrägdach. Für die Umgebung um das Haus sind ein Gemeinschaftsgarten, gemeinschaftlich nutzbare Sitzplätze und Veloabstellplätze vorgesehen

WOHNUNGSMIX UND KOSTEN

Anzahl

Wohnungsart

Fläche m² (exkl. Zulèr)

Bruttomiete*

3

2.5-Zimmer-Wohnung

44

1300-1400

3

3.5-Zimmer-Wohnung

72

2200-2300

1

4.5-Zimmer-Wohnung

77

2400-2500

3

4.5-Zimmer-Wohnung

83

2550-2650

1

5.5-Zimmer-Wohnung

90

2800-2900

* inkl. NK – es handelt sich um Richtgrössen

KOSTEN

Die Kosten für die Planung und Erstellung belaufen sich auf CHF 6,62 Mio. ±15% inkl. 8,1% MwSt. (Stand Vorprojekt/Kostenschätzung). Darin enthalten sind eine bauherrenseitige Reserve, die Kosten für den Architekturwettbewerb sowie die Planung und die Ausführung.

TERMINE

Bei einer Annahme des Baukredits durch die GV 2026 wird die Objektbaukommission die weitere Planungsarbeit von boa Architektur, Laternser Waser (Baumanagement) und den Fachplanern begleiten. SIA 112 Phase 32 (Bauprojekt) wird fertiggestellt, Phase 4 (Ausschreibung) und Phase 5 (Realisierung) werden eingeleitet. Gemäss Grobterminprogramm ist mit der Bauvollendung voraussichtlich im 2./3. Quartal 2029 zu rechnen.

Grobterminprogramm:

  • Juni 2026 | Antrag Baukredit Generalversammlung
  • Herbst/Jahresende 2026 | voraussichtlich rechtskräftige Baugenehmigung
  • Frühling/Sommer 2027 | voraussichtlich Baustart
  • 2./3. Quartal 2029 | voraussichtlich Inbetriebnahme und Bezug

    ANTRAG

    Der Vorstand der Wogeno beantragt für die Sanierung und Erweiterung mit drei zusätzlichen Wohnungen an der Riedenhaldenstrasse 50 die Genehmigung eines Baukredits von CHF 6,62 Mio. ±15% inkl. 8,1% MwSt.

    Antrag als PDF

     

    10. Antrag für die definitive Einführung von emonitor als Software zur Unterstützung des Vergabeprozesses

    Illustration emonitor

    Bei Ausschreibungen von Wohnungen an beliebten Lagen wird die Wogeno bereits im Anmeldungsprozess für die Wohnungsbesichtigung überrannt.

    Wie bereits an der letzten GV vorgestellt und bei einer Informationsveranstaltung den Hausvereinen (HV) näher vorgestellt, starteten wir den Piloten zur Unterstützung von Wohnungsvergaben mittels emonitor. Mit dieser Immobiliensoftware, welche auch von anderen gemeinnützigen Wohnbauträgern verwendet wird, kann falls nötig vor der Vergabesitzung eine Vorauswahl der künftigen Mieter:innen getroffen werden, damit die Situation für die Hausvereine zu handhaben ist.

    Nach jeder Wohnungsvergabe im letzten Jahr wurde evaluiert, wie die gemachten Erfahrungen waren. Das Feedback war grossmehrheitlich positiv – der in Ausnahmefällen eingesetzte Zufallsgenerator stiess teilweise auf Kritik. Daher haben wir zusätzliche datenschutzrechtliche und technische Abklärungen getroffen. Bei einer definitiven Einführung werden die Bewerber:innen die Angaben über sich bereits für die Besichtigung eingeben, und der Zufallsgenerator wird nicht mehr eingesetzt. So werden die vier möglichen Kriterien gemäss Statuten frühzeitig geprüft und damit deren Anforderungen erfüllt. Das fünfte Kriterium (Integrierfähigkeit in die bestehende Hausgemeinschaft) wird selbstverständlich ausschliesslich vom Hausverein an der Vergabesitzung geprüft.

    Mit dieser Anpassung können wir eine statutenkonforme Vorauswahl gewährleisten und den Hausvereinen eine bessere Entscheidungsgrundlage für die Vergabesitzung bieten.

    So funktioniert der Vergabeprozess mit emonitor:

    • Ausschreibung: Eine freie Wohnung wird via Newsletter per Mail an alle Mitglieder ausgeschrieben.
    • Besichtigung: Interessierte können sich via Link für eine Besichtigung anmelden. Die Kriterien gemäss Statuten werden in einem digitalen Fragebogen abgefragt und die Antworten gewichtet. Für die Wohnungsbesichtigungen werden 60 bis 70 Personen mit der grössten Punktzahl ausgewählt. Bewerben sich weniger als 70 Personen, werden alle eingeladen.
    • Einladung zur Vergabesitzung: Zur Vergabesitzung eingeladen werden die 8 bis 12 Bewerber:innen, die den vier abgefragten Kriterien am besten entsprechen.
    • Vergabe: Wer am Schluss im Haus einzieht, entscheidet nach sorgfältiger Prüfung weiterhin der Hausverein an der Vergabesitzung.

    ZEITPLAN

    • Juni 2026: Beschluss an der Generalversammlung und anschliessend definitive Einführung von emonitor

    ANTRAG

    Der Vorstand stellt den Antrag, emonitor definitiv als Software zur Unterstützung des Vergabeprozesses einzuführen.

    Antrag als PDF

     

    11. Antrag Statutenänderung:
    Einführung Urabstimmung

    Illustration Urabstimmung

    Die Wogeno zählte Ende 2025 knapp 7 000 Genossenschafterinnen und Genossenschafter und ist damit eine Genossenschaft der Nichtwohnenden. Gerade deshalb ist es wichtig, dass wir bei bedeutenden Geschäften möglichst viele Mitglieder erreichen und einbeziehen. An der Generalversammlung nehmen jeweils rund 150 Personen teil. Während der Coronazeit, als brieflich abgestimmt wurde, lag die Beteiligung hingegen bei ca. 900 Personen. Das zeigt klar: Wenn es um wichtige Weichenstellungen geht, brauchen wir ein Gefäss, das mehr Beteiligung ermöglicht und unsere demokratische Mitwirkung stärkt. Bei Genossenschaften mit mehr als 300 Mitgliedern ist eine Urabstimmung möglich – und genau deshalb beantragen wir ihre Einführung.

    Die Urabstimmung ist ein zusätzliches Organ der Genossenschaft. Sie ermöglicht die schriftliche Stimmabgabe und gibt allen Mitgliedern die Möglichkeit, sich an wichtigen Entscheiden zu beteiligen. So schaffen wir ein Verfahren, das der Grösse unserer Genossenschaft gerecht wird und unsere Demokratie stärkt. Die Urabstimmung soll künftig ein zusätzliches Gefäss für zentrale Themen sein, bei denen die GV möglichst viele Genossenschafterinnen und Genossenschafter einbeziehen möchte.

    Die Statutenänderung sieht vor, dass die Generalversammlung nach erfolgter Beratung wichtige Geschäfte wie Abänderung der Statuten, Erlass von Ausführungsbestimmungen der Statuten und/oder Reglemente oder Auflösung / Fusion der Genossenschaft (mit Löschung der Wogeno als Folge) der Urabstimmung unterstellen kann. Die Urabstimmung wird vom Vorstand organisiert, die Mitglieder erhalten die Unterlagen und stimmen schriftlich oder elektronisch ab; jedes Mitglied hat dabei eine Stimme, und die Revisionsstelle wirkt als Abstimmungsbüro.

    Wir bitten euch deshalb, der Einführung der Urabstimmung zuzustimmen - aus Verantwortung gegenüber der Genossenschaft, aus Respekt vor unserer demokratischen Mitwirkung und im Interesse einer starken, zukunftsfähigen Wogeno.

    ZEITPLAN

    • Juni 2026: Beschluss an der Generalversammlung
    • Herbst 2026: Anpassung der Statuten

    ANTRAG

    Der Vorstand beantragt die Einführung der Urabstimmung und damit die entsprechende Anpassung der Statuten.

    Antrag als PDF

     

    12. Antrag Erhöhung Verwaltungskostenbeitrag /
    Sistierung Solidaritätsbeiträge

    Illustration Verwaltungskosten

    Als Genossenschafterinnen und Genossenschafter tragen wir gemeinsam die Verantwortung für das Weiterbestehen unserer Genossenschaft. Diese Vorlage betrifft die gesamte Genossenschaft. Es geht um Verantwortung, Solidarität und darum, die Wogeno langfristig finanziell zu sichern.

    ERHÖHUNG VERWALTUNGSKOSTENBEITRAG

    Das Jahresergebnis der Wogeno ist seit 2023 deutlich negativ. Ein wesentlicher Grund dafür ist der Verwaltungskostenbeitrag; er beträgt seit 1996 unverändert 0,35% des Gebäudeversicherungswertes. Die effektiven Verwaltungskosten sind seit der letzten Anpassung deutlich gestiegen und betrugen in den letzten zehn Jahren durchschnittlich 0,54% pro Jahr.

    Um diese strukturelle Unterdeckung zu beheben, soll der Verwaltungskostenbeitrag von 0,35% auf 0,55% erhöht werden. Die Häuser im Wogeno-Mietzinsmodell haben eine Betriebsquote von 1,85% bis 2,15%, während bei Häusern nach städtischem Mietzinsmodell eine Betriebsquote von grundsätzlich 3,25% zur Anwendung kommt. Aufgrund der deutlich tieferen Betriebsquote soll die Erhöhung nur bei Häusern gemäss Wogeno-Modell umgesetzt werden.

    Die Anpassung führt zu einem zusätzlichen Ertrag von rund CHF 300 000 pro Jahr. Für die davon betroffenen Häuser bedeutet dies eine durchschnittliche Mietzinserhöhung von 5,7%. 

    Beispiel: Bei einer Miete von CHF 1500 entspricht dies einer Zunahme von CHF 85 pro Monat.

     

    SISTIERUNG SOLIDARITÄTSBEITRÄGE

    Durch konstante jährliche Einlagen bei gleichzeitig wenigen Entnahmen wurde der Solidaritätsfonds in den letzten Jahren immer weiter geäufnet und verfügt aktuell über rund CHF 3,6 Mio. Das Reglement zum Solidaritätsfonds wurde im Jahr 2023 überarbeitet und flexibler gestaltet, trotzdem ist der Fonds im Jahr 2025 um rund CHF 150 000 gewachsen, und eine Abnahme des Solidaritätsfonds ist bis auf Weiteres nicht absehbar.

    Vor diesem Hintergrund erscheint eine weitere Äufnung des Solidaritätsfonds nicht sinnvoll, daher soll die jährliche Einlage der Wogeno aufgehoben werden (rund CHF 170 000 pro Jahr). Gleichzeitig sollen die Einlagen der Mieterinnen und Mieter während fünf Jahren sistiert werden (rund CHF 180 000 pro Jahr).

    ANTRAG

    Der Vorstand beantragt die Erhöhung des jährlichen Verwaltungskostenbeitrages von 0,35% auf 0,55% bei Häusern gemäss Wogeno-Mietzinsmodell. Ebenfalls beantragt der Vorstand die Aufhebung der jährlichen Solidaritätsfonds Einlage der Wogeno und die Sistierung der Einlage der Mieter:innen für eine Dauer von fünf Jahren. Die Umsetzung der neuen Mietberechnungen soll im 1. Quartal 2027 erfolgen.

     Antrag als PDF

     

    13. Antrag zur Bildung eines zusätzlichen Solidaritätsfonds zur aktiven Förderung einer grösseren sozialen Durchmischung der Wogeno-Mieterschaft 

    Dieser Antrag wurde eingereicht durch den Hausverein Manegg und beinhaltet Folgendes: «Die Wogeno soll prüfen, welche Möglichkeiten es gibt, einen zusätzlichen Solidaritätsfonds zu bilden, welcher durch gutverdienende Wogeno-Mieter:innen gespiesen wird. Dieser Fonds soll ermöglichen, dass sich mehr Leute aus unteren Einkommensschichten eine Wogeno-Wohnung leisten können.»

    Den Antrag und die Begründung findet ihr im PDF anbei.

     

    14. Antrag auf Änderung von Artikel 6.3 der Statuten

    Dieser Antrag wurde eingereicht durch Heinz Baumann und beinhaltet Folgendes: «Antrag an die Wogeno Generalversammlung vom 17. Juni 20026, auf Änderung des Artikels 6.3. Dieser Artikel soll neu wie folgt lauten: Art. 6.3. Die Artikel 1.3 bis 1.7, 6.3 und 6.4 können durch einen Beschluss der Generalversammlung abgeändert oder aufgehoben werden. Voraussetzung ist, dass 4/5 aller abgegebener Stimmen (Enthaltungen zählen nicht als abgegebene Stimmen) dem Beschluss zustimmen.»

    Den Antrag und die Begründung findet ihr im PDF anbei.

     

    Dokumente und Links

    Einladung GV 2026

    Anmeldung zur GV bis 10.6.26

    Geschäftsbericht 2025

    Traktandenliste und Anträge

    Vollmachtsformular 2026

    Protokoll 2025