Der Solidaritätsfonds der WOGENO Zürich unterstützt Bewohner:innen in schwierigen Lebenssituationen und fördert aktiv Partizipation und Selbstverwaltung. Durch eine Überarbeitung der Richtlinien und des Reglements im Jahr 2023 wurde der Zugang zum Fonds vereinfacht und transparenter gestaltet. Die Vision für die Zukunft ist, den Fonds gezielt für die Stärkung der Gemeinschaft einzusetzen. Hintergründe dazu gibt es auch im Interview mit den Vorstandsmitgliedern Bernadette Bühler und Nora Howald im Geschäftsbericht 2023.
Anspruch auf Unterstützung haben sowohl Einzelpersonen als auch Hausgemeinschaften, die finanzielle Unterstützung benötigen. Die beiden Bereiche werden im Folgenden erläutert, die genauen Rahmenbedingungen sind im Reglement festgelegt.
Der Fonds bietet finanzielle Hilfe für Mitglieder in Notlagen. Die Bemessungsrichtlinien ermöglichen Mieter:innen eine Selbsteinschätzung, ob sie Anspruch auf Unterstützung haben. Alle Anträge gehen zunächst an eine neutrale Fachperson, die sie anonymisiert und dem Vorstand zur Prüfung vorlegt. Seit Mai 2024 übernimmt Yvonne Müller diese Rolle, eine erfahrene Sozialarbeiterin und Finanzexpertin. Yvonne Müller wohnt in einer Baugenossenschaft in Zürich und ist seit 16 Jahren Mitglied bei der Wogeno.
Vorgehen anhand eines Beispiels:
Neben Einzelpersonen unterstützt der Fonds auch Hausgemeinschaften und Projekte, die die Selbstverwaltung stärken. So kann etwa ein Hausverein, nach Absprache mit der Geschäftsstelle, eine Mentorin oder einen Mentor finanzieren, um organisatorische Fragen zu meistern. Bei Konflikten bietet der Fonds zudem die Möglichkeit, frühzeitig eine Mediation einzuleiten, um Eskalationen zu vermeiden. Grundsätzlich wendet sich ein Hausverein mit Fragen an die Geschäftsstelle. Ansprechperson ist dafür der Fachbereich Gemeinwesen & Partizipation. Sollte die Unterstützungsleistung darüber hinaus gehen, kann ein Antrag für externe Unterstützung eingereicht werden, die vom Solidaritätsfond getragen wird.
Vorgehen anhand eines Beispiels: