Solidaritätsfonds

Der Solidaritätsfonds der WOGENO Zürich unterstützt Bewohner:innen in schwierigen Lebenssituationen und fördert aktiv Partizipation und Selbstverwaltung. Durch eine Überarbeitung der Richtlinien und des Reglements im Jahr 2023 wurde der Zugang zum Fonds vereinfacht und transparenter gestaltet. Die Vision für die Zukunft ist, den Fonds gezielt für die Stärkung der Gemeinschaft einzusetzen. Hintergründe dazu gibt es auch im Interview mit den Vorstandsmitgliedern Bernadette Bühler und Nora Howald im Geschäftsbericht 2023.

Anspruch auf Unterstützung haben sowohl Einzelpersonen als auch Hausgemeinschaften, die finanzielle Unterstützung benötigen. Die beiden Bereiche werden im Folgenden erläutert, die genauen Rahmenbedingungen sind im Reglement festgelegt.

Unterstützung für Einzelpersonen

Der Fonds bietet finanzielle Hilfe für Mitglieder in Notlagen. Die Bemessungsrichtlinien ermöglichen Mieter:innen eine Selbsteinschätzung, ob sie Anspruch auf Unterstützung haben. Alle Anträge gehen zunächst an eine neutrale Fachperson, die sie anonymisiert und dem Vorstand zur Prüfung vorlegt. Seit Mai 2024 übernimmt Yvonne Müller diese Rolle, eine erfahrene Sozialarbeiterin und Finanzexpertin. Yvonne Müller wohnt in einer Baugenossenschaft in Zürich und ist seit 16 Jahren Mitglied bei der Wogeno.

Vorgehen anhand eines Beispiels:

  • Eine Mieter:in der Wogeno gerät in eine finanzielle Notlage, möchte Unterstützung beantragen und prüft die Bemessungsrichtlinien.
  • Dann stellt sie einen Antrag für Unterstützung mit dem Antragsformular per Mail an solifonds@wogeno-zuerich.ch.
  • Die Fachperson prüft den Antrag und legt ihn anonymisiert dem Vorstand zum Entscheid vor. Es handelt sich hier um die Ziffern 2.1 und 2.2 des Reglements.

Förderung von Hausgemeinschaften

Neben Einzelpersonen unterstützt der Fonds auch Hausgemeinschaften und Projekte, die die Selbstverwaltung stärken. So kann etwa ein Hausverein, nach Absprache mit der Geschäftsstelle, eine Mentorin oder einen Mentor finanzieren, um organisatorische Fragen zu meistern. Bei Konflikten bietet der Fonds zudem die Möglichkeit, frühzeitig eine Mediation einzuleiten, um Eskalationen zu vermeiden. Grundsätzlich wendet sich ein Hausverein mit Fragen an die Geschäftsstelle. Ansprechperson ist dafür der Fachbereich Gemeinwesen & Partizipation. Sollte die Unterstützungsleistung darüber hinaus gehen, kann ein Antrag für externe Unterstützung eingereicht werden, die vom Solidaritätsfond getragen wird.

Vorgehen anhand eines Beispiels:

  • Eine Hausgemeinschaft fühlt sich durch einen Konflikt in der Gruppe unwohl und kommt dadurch mit ihrer Entscheidungsfindung nicht voran. Der Hausverein möchte zur Lösung dieses Konflikts eine Mediation einleiten.
  • Erste Anlaufstelle ist der Fachbereich Gemeinwesenarbeit & Partizipation der Wogeno. Dieser unterstützt beim Antrag für eine Mediation und bei offenen Fragen.
  • Nach Rücksprache mit der Geschäftsstelle stellt die Hausgemeinschaft einen Antrag an den Solidaritätsfonds mit einem Email an mitwirkung@wogeno-zuerich.ch. Der Antrag soll folgendes beinhalten: Situationsbeschrieb mit Ausgangslage und Erläuterungen, welches Ziel verfolgt wird und eine Kostenschätzung oder Offerte einer externen Fachperson. Es handelt sich hier um die Ziffern 2.3 – 2.8 im Reglement des Solidaritätsfonds.
  • Wenn der Antrag bewilligt wurde, wird die Mediation vom Hausverein in die Wege geleitet.

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